Vogelgrippe (Geflügelpest) – Stallpflicht aufgehoben
Österreich wird damit nur noch als Gebiet mit erhöhtem Risiko klassifiziert, stark erhöhte Risikogebiete gibt es keine mehr. Damit entfällt die in Teilen der Bezirke Hollabrunn und Korneuburg verordnete Stallpflicht für Geflügelbetriebe.
Auch wenn die Stallpflicht aufgehoben wurde, ist es weiterhin wichtig, die Präventions- und Bio-sicherheitsmaßnahmen (unabhängig von der Anzahl der Tiere) gewissenhaft einzuhalten – siehe auch Homepage der LK NÖ unter noe.lko.at/geflügelpest-stallpflicht-in-österreich-ab-4-april-aufgeho-ben+2400+4127165.
Vereinzelt werden nach wie vor Fälle der Vogelgrippe bei Wildvögeln in Europa festgestellt, und auch die Ausbrüche der „Newcastle Disease“ (atypische Geflügelpest) in Deutschland machen deutlich, dass ein gewisses Risiko für den Eintrag von Tierseuchen immer bestehen bleibt. Beachten Sie weiters, dass jede Haltung von Geflügel (ab 1 Tier) innerhalb einer Woche der Bezirkshauptmannschaft zu melden ist.
Auch wenn die Stallpflicht aufgehoben wurde, ist es weiterhin wichtig, die Präventions- und Bio-sicherheitsmaßnahmen (unabhängig von der Anzahl der Tiere) gewissenhaft einzuhalten – siehe auch Homepage der LK NÖ unter noe.lko.at/geflügelpest-stallpflicht-in-österreich-ab-4-april-aufgeho-ben+2400+4127165.
Vereinzelt werden nach wie vor Fälle der Vogelgrippe bei Wildvögeln in Europa festgestellt, und auch die Ausbrüche der „Newcastle Disease“ (atypische Geflügelpest) in Deutschland machen deutlich, dass ein gewisses Risiko für den Eintrag von Tierseuchen immer bestehen bleibt. Beachten Sie weiters, dass jede Haltung von Geflügel (ab 1 Tier) innerhalb einer Woche der Bezirkshauptmannschaft zu melden ist.