AMA-Auszahlungstermin 26. Juni 2024
Am 26. Juni 2024 werden die ausstehenden Prämien im Ausmaß von 25 % von ÖPUL und AZ sowie die Prämien für Zwischenfruchtvarianten und für Bäume/Büsche bei UBB- und BIO-Betrieben aus dem Jahr 2023 ausbezahlt.
Anders als im Rundschreiben verlautbart wurde die Rückvergütung der CO2-Bepreisung für die Jahre 2022 und 2023 ein weiteres Mal auf voraussichtlich Dezember 2024 verschoben.
Die anschließend per Post versendeten oder elektronisch zugestellten Bescheide und Mitteilungen unbedingt kontrollieren und bei Unklarheiten umgehend melden. Für eventuell notwendige Beschwerden und Einsprüche ist eine Frist von 4 Wochen einzuhalten.
Anders als im Rundschreiben verlautbart wurde die Rückvergütung der CO2-Bepreisung für die Jahre 2022 und 2023 ein weiteres Mal auf voraussichtlich Dezember 2024 verschoben.
Die anschließend per Post versendeten oder elektronisch zugestellten Bescheide und Mitteilungen unbedingt kontrollieren und bei Unklarheiten umgehend melden. Für eventuell notwendige Beschwerden und Einsprüche ist eine Frist von 4 Wochen einzuhalten.