Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau
Im u.a. Download finden Sie die Begrünungsvarianten!
Die Begrünungsvarianten Herbst 2026 sind mit dem Mehrfachantrag 2026 zu beantragen. Ein großer Teil der Begrünungsschläge wurde bereits bei der MFA-Abgabe im Frühjahr angemeldet.
Diese Anmeldung gilt als verbindlich.
Werden Begrünungen nicht bis zum jeweils spätesten Anlagetermin angebaut, sind sie umgehend mit einer Korrektur zum MFA abzumelden bzw. auf eine andere Variante mit späterem Anlagetermin umzumelden, um Sanktionierungen bei Kontrollen zu vermeiden.
Darüber hinaus können zusätzliche Begrünungsschläge mit Korrektur zum MFA 2026 nachgemeldet werden, wobei folgende Fristen gelten:
31. August - für die Begrünungsvarianten 1, 2 und 3
30. September - für die Begrünungsvarianten 4, 5, 6 und 7
Nach diesen Fristen können Begrünungen nur mehr verkleinert oder abgemeldet werden. Für die Vornahme von Korrekturen ersuchen wir um Terminvereinbarung.
Die Begrünungsvarianten Herbst 2026 sind mit dem Mehrfachantrag 2026 zu beantragen. Ein großer Teil der Begrünungsschläge wurde bereits bei der MFA-Abgabe im Frühjahr angemeldet.
Diese Anmeldung gilt als verbindlich.
Werden Begrünungen nicht bis zum jeweils spätesten Anlagetermin angebaut, sind sie umgehend mit einer Korrektur zum MFA abzumelden bzw. auf eine andere Variante mit späterem Anlagetermin umzumelden, um Sanktionierungen bei Kontrollen zu vermeiden.
Darüber hinaus können zusätzliche Begrünungsschläge mit Korrektur zum MFA 2026 nachgemeldet werden, wobei folgende Fristen gelten:
31. August - für die Begrünungsvarianten 1, 2 und 3
30. September - für die Begrünungsvarianten 4, 5, 6 und 7
Nach diesen Fristen können Begrünungen nur mehr verkleinert oder abgemeldet werden. Für die Vornahme von Korrekturen ersuchen wir um Terminvereinbarung.