BIO- Kontrollkostenzuschuss GAP 2023 - 2027
Auch in der GAP 2023 bis 2027 ist unter bestimmten Bedingungen ein Bio-Kontrollkostenzuschuss abzuholen. Dies betrifft Neueinsteiger in Bio und Betriebe mit einem Bewirtschafterwechsel.
Wichtig ist, dass unmittelbar nach Abschluss des Kontrollvertrags oder nach dem Bewirtschafterwechsel, aber jedenfalls vor der ersten Kontrolle, ein neuer Förderantrag gestellt wird. Ergänzend dazu muss jedes Jahr ein Zahlungsantrag gestellt werden. Die Auszahlung wird für maximal fünf Jahre gewährt.
Betriebe, die zwischen 2019 und 2023 den Förderantrag gestellt haben und die 5 Jahre noch nicht ausgeschöpft haben, müssen ebenfalls einen neuen Förderantrag noch vor der Jahreskontrolle stellen. Der neue Förderantrag - Maßnahme 77-01 – ist seit 8.4.2024 nur noch über die digitale Förderplattform (DFP) ama.at/dfp einzureichen.
Informationen finden Sie in der April Ausgabe der Zeitung „Die Landwirtschaft“, Seite 19.
Wichtig ist, dass unmittelbar nach Abschluss des Kontrollvertrags oder nach dem Bewirtschafterwechsel, aber jedenfalls vor der ersten Kontrolle, ein neuer Förderantrag gestellt wird. Ergänzend dazu muss jedes Jahr ein Zahlungsantrag gestellt werden. Die Auszahlung wird für maximal fünf Jahre gewährt.
Betriebe, die zwischen 2019 und 2023 den Förderantrag gestellt haben und die 5 Jahre noch nicht ausgeschöpft haben, müssen ebenfalls einen neuen Förderantrag noch vor der Jahreskontrolle stellen. Der neue Förderantrag - Maßnahme 77-01 – ist seit 8.4.2024 nur noch über die digitale Förderplattform (DFP) ama.at/dfp einzureichen.
Informationen finden Sie in der April Ausgabe der Zeitung „Die Landwirtschaft“, Seite 19.