GLÖZ 8 - Schnittverbot von Hecken und Bäumen
Im Zeitraum von 20. Februar bis 31. August ist es nicht zulässig, Hecken und Bäume zu schneiden beziehungsweise auf Stock zu setzen. Dieses Verbot bezieht sich auf die Brut- und Nistzeit der Vögel. Der Pflegeschnitt von Obstbäumen darf durchgeführt werden.
Somit ist ab 1. September bis 19. Februar die Pflege von Bäumen und Büschen auf Feldrändern wieder möglich.
Somit ist ab 1. September bis 19. Februar die Pflege von Bäumen und Büschen auf Feldrändern wieder möglich.