Verbotszeiträume - Stickstoffdüngung beachten!
Ab 16. Februar ist eine Stickstoffdüngung auf landwirtschaftlichen Nutzflächen wieder erlaubt.
Ausnahmen sind Durumweizen, Raps, Gerste und Kulturen unter Vlies/Folie - hier ist eine Stickstoffdüngung bereits seit 1. Februar zulässig. Beachten Sie dabei aber unbedingt das weiterhin gültige generelle Düngeverbot auf wassergesättigten, gefrorenen sowie schneebedeckten Böden.
Ausnahmen sind Durumweizen, Raps, Gerste und Kulturen unter Vlies/Folie - hier ist eine Stickstoffdüngung bereits seit 1. Februar zulässig. Beachten Sie dabei aber unbedingt das weiterhin gültige generelle Düngeverbot auf wassergesättigten, gefrorenen sowie schneebedeckten Böden.