GLÖZ 4 - Pufferstreifen
Mit der Novelle des Nitrataktionsprogramms (NAPV) und den Mindeststandard GLÖZ 4 gelten strengere Auflagen bei der Bewirtschaftung von Flächen neben Gewässern. Ab 2023 müssen neben allen Gewässern dauerhaft bewachsene Pufferstreifen vorhanden sein.
Die erstmalige Anlage der Pufferstreifen musste bis 15.5.2023 erfolgen. Wenn 2023 auf betroffenen Flächen eine Winterung angebaut war, ist der Pufferstreifen innerhalb von 4 Wochen nach der Ernte der Winterung anzulegen. Digitalisiert werden diese Streifen erst bei der Abgabe des MFA 2024.
Genauere Infos zur Anlage von Pufferstreifen entlang von Gewässern finden Sie auf der Homepage der LK NÖ/Niederösterreich/NAPV und Ammoniakreduktion oder im Rundschreiben Gmünd/Zwettl vom März 2023.
Die erstmalige Anlage der Pufferstreifen musste bis 15.5.2023 erfolgen. Wenn 2023 auf betroffenen Flächen eine Winterung angebaut war, ist der Pufferstreifen innerhalb von 4 Wochen nach der Ernte der Winterung anzulegen. Digitalisiert werden diese Streifen erst bei der Abgabe des MFA 2024.
Genauere Infos zur Anlage von Pufferstreifen entlang von Gewässern finden Sie auf der Homepage der LK NÖ/Niederösterreich/NAPV und Ammoniakreduktion oder im Rundschreiben Gmünd/Zwettl vom März 2023.