Korrekturen zum Mehrfachantrag 2024
Überprüfen Sie die Angaben der Kulturen und Flächenausmaße auf Ihrer Flächennutzungsliste. Haben sich die Anbauflächen verschoben oder wurden andere Kulturen angebaut als im MFA beantragt, ist umgehend eine Korrektur durchzuführen. Korrekturen können anerkannt werden, solange noch keine Vor-Ort-Kontrolle angekündigt oder auf einen Verstoß hingewiesen wurde.
Hier eine Zusammenfassung der häufigsten Korrekturmöglichkeiten:
Neu vergebene Codes werden nach dem 15. April nicht mehr prämienfähig berücksichtigt.
Einzige Ausnahme ist der BHG-Code. Dieser kann, so wie die Änderung der Schlagnutzungsart, bis 15 Kalendertage vor der Auszahlung prämienfähig vergeben werden.
Varianten 4, 5, 6 und 7 bis spätestens 30. September
Generell wird empfohlen, allfällige Korrekturen unverzüglich durchzuführen.
Eine Terminvereinbarung ist erforderlich:
BBK Gmünd, T 05 0259-40500
BBK Zwettl, T 05 0259-42100
- Korrekturen aufgrund Flächenmonitoring oder Vorabüberprüfung
- Änderungen der Schlagnutzungsart
Neu vergebene Codes werden nach dem 15. April nicht mehr prämienfähig berücksichtigt.
Einzige Ausnahme ist der BHG-Code. Dieser kann, so wie die Änderung der Schlagnutzungsart, bis 15 Kalendertage vor der Auszahlung prämienfähig vergeben werden.
- Korrekturen und Ergänzungen bei Zwischenfruchtvarianten
Varianten 4, 5, 6 und 7 bis spätestens 30. September
- Bodennah ausgebrachte Güllemengen + Gülleseparation
- Änderungen von DIV-Codierungen am Grünland auf der beantragten DIV-Fläche
- Von DIVSZ auf DIVNFZ oder DIVAGF bis spätestens 15. Juni
- Von DIVNFZ auf DIVAGF bis spätestens 15. August
- Codierung Einsatz von Pflanzenschutzmittel
- Saatgutnachweise Hanf
- RAA - Ansuchen auf Neubeurteilung
Generell wird empfohlen, allfällige Korrekturen unverzüglich durchzuführen.
Eine Terminvereinbarung ist erforderlich:
BBK Gmünd, T 05 0259-40500
BBK Zwettl, T 05 0259-42100