Bodennahe Gülleausbringung und -separation: Mengen nach Vor-Ort-Kontrolle nicht mehr reduzierbar
Nach einer Vor-Ort-Kontrolle, genaugenommen bereits nach deren Ankündigung, akzeptiert die AMA eine Reduzierung beantragter m³-Mengen nicht mehr, sehr wohl aber eine Ausweitung bis 30. November. Die Konsequenzen von zu viel beantragten Mengen sind sogenannte Invekos-Sanktionen:
- Abweichungen bis zu 3%: die zu viel beantragte Menge wird nicht ausbezahlt
- Abweichungen über 3%: die zu viel beantragte Menge wird nicht ausbezahlt und zusätzlich wird das 1,5fache der zu viel beantragten Menge einbehalten
Daraus leiten sich zwei Empfehlungen ab
- Bei der Abgabe des MFA nur jene Mengen beantragen, die jedenfalls bodennah ausgebracht bzw. separiert werden und nach Abschluss der Düngesaison bis spätestens 30. November diese gegebenenfalls erhöhen.
- Aktuell die beantragten m³-Mengen im MFA 2024 prüfen, ob diese heuer sicher ausgebracht bzw. separiert werden. Wenn nicht, den MFA 2024 umgehend korrigieren.