Pflanzenschutzmitteleinsatz bei bestimmten ÖPUL-Maßnahmen zu kennzeichnen
Aufgrund einschlägiger EU-Vorgaben muss seit 2023 bei der Teilnahme an folgenden ÖPUL-Maßnahmen mit Einschränkungen bzw. Verboten von bestimmten Pflanzenschutzmitteln (PSM) der flächige Pflanzenschutzmitteleinsatz im Mehrfachantrag beim jeweils betroffenen Schlag mittels Code-Vergabe deklariert werde:
- “Biologische Wirtschaftsweise“ -> alle Flächen
- “Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel“ -> Grünland- und Ackerfutterflächen
- “Herbizidverzicht Wein, Obst und Hopfen“ -> Dauer-/Spezialkulturen und Weinflächen
- “Insektizidverzicht Wein, Obst und Hopfen“ -> Dauer-/Spezialkulturen und Weinflächen
- “Almbewirtschaftung“ -> Almweideflächen
- “Vorbeugender Grundwasserschutz – Acker“ -> Ackerflächen
Folgende Codes können beim betroffenen Schlag angegeben werden, auch über den 15. April hinaus:
Code | Bezeichnung |
PSMBIO | Im Biolandbau zugelassene Pflanzenschutzmittel |
PSMCS | Chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel |
PSMCSH | Chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel – Herbizide (ausschließlich bei Wein-, Obst- und Hopfenflächen) |
PSMCSI | Chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel – Insektizide (ausschließlich bei Wein-, Obst- und Hopfenflächen) |
Hinweis: Die Code-Vergabe beim betroffenen Schlag kann via eAMA im INVEKOS-GIS oder rasch und unkompliziert direkt in der AMA MFA Fotos App erfolgen.
Details zur korrekten Code-Vergabe
Erfolgt auf einer Fläche sowohl ein PSM-Einsatz mit einem im Biolandbau zugelassenen PMS als auch mit einem chemisch-synthetischen PSM, ist es ausreichend, wenn auf dem betroffenen Schlag nur der Code PSMCS versehen wird. Der Code PSMCSH ist nur für die Maßnahme "Herbizidverzicht Wein, Obst und Hopfen“ von Relevanz und der Code PSMCSI für die Maßnahme "Insektizidverzicht Wein, Obst und Hopfen“, bei Herbizid- oder Insiktizideinsatz auf Acker- oder Grünlandflächen ist der Code PSMCS ausreichend. Bei einem etwaigen Einsatz eines chemisch-synthetischen Herbizids bzw. Insektizids ist jedenfalls die separate Angabe mit dem Code PSMCSH bzw. PSMCSI erforderlich.
Ausnahme bei behördlich angeordneten Maßnahmen im Rahmen Insektizidverzicht
Bei Teilnahme an der Maßnahme "Insektizidverzicht“ ist im Falle einer behördlich angeordneten Maßnahme zur Bekämpfung von Schaderregern, wie z.B. der amerikanischen Rebzikade, die Kennzeichnung mit dem Code PSMCSI erforderlich, wenn chemisch-synthetischen Insektizide eingesetzt werden. Zusätzlich ist die behördliche Anordnung über eine Online-Eingabe via www.eama.at im Register Eingaben > andere Eingaben hochzuladen. Nur in diesem Fall führt der Code PSMCSI zu keinem Verstoß bei der Maßnahme "Insektizidverzicht Wein, Obst und Hopfen“ und auch die Prämie kann für die Maßnahme gewährt werden.
Was gilt als flächige PSM-Ausbringung
Alle flächig ausgebrachten Mittel gemäß Pflanzenschutzmittelregister des Bundesamts für Ernährungssicherheit sind von dieser Vorgabe umfasst, auch Pheromone und Nützlinge sowie mit PSM behandeltes/gebeiztes Saatgut gelten als mittels Code-Vergabe kennzeichnungspflichtiger PSM-Einsatz. Im Falle von gebeiztem Saatgut besteht die Codierungsnotwendigkeit nur bei mit PSM behandeltem Saatgut, nicht jedoch bei ausschließlich mit Nährstoff-/Stärkungsmittel behandeltem Saatgut.
PSM-Codierung tagesaktuell führen
Zudem ist zu beachten, dass die Codierungen mit den laut PSM-Gesetz vorzunehmenden betrieblichen Aufzeichnungen zur PSM-Ausbringung übereinstimmen müssen und im Rahmen von Vor-Ort-Kontrollen geprüft werden. Finden sich PSM-Einsätze nur in den formlos zu führenden Aufzeichnungen zur PSM-Anwendung und nicht mit Code am betroffenen Schlag im MFA, droht eine inhaltliche ÖPUL-Sanktion. Die Angabe der Codes kann bereits im Vorhinein erfolgen, wenn ein entsprechender PSM-Einsatz geplant ist und dies im Falle einer Vor-Ort-Kontrolle glaubhaft gemacht werden kann. Sobald absehbar ist, dass doch kein Einsatz durchgeführt wird, ist die Codierung zu streichen. Änderungen oder Nachtragungen von Codes sind so rasch als möglich vorzunehmen, um eine etwaige Beanstandung oder Unklarheit bei einer Vor-Ort-Kontrolle zu vermeiden. Um die Code-Vergabe im INVEKOS-GIS zu vereinfachen, ist es seit 2023 möglich, dass PSM-Codes gleich mehreren Schlägen zugewiesen werden können, ohne dabei andere Schlagattribute zu verändern.