Direktzahlung - Junglandwirte Top-Up
Im Rahmen der Flächenförderung „Direktzahlung“ kann für Junglandwirte unter bestimmten Voraussetzungen ein Top-Up für max. 40 ha LN für längstens 5 Jahre beantragt werden.
Voraussetzungen dafür sind:
Achtung: Das Top-Up im Rahmen der Direktzahlung nicht mit der Existenzgründungsbeihilfe verwechseln! Das ist eine eigene Förderung im Rahmen der Ländlichen Entwicklung, wofür ein separates Förderansuchen gestellt werden muss. Informationen dazu in der BBK Gmünd bei Frau DI Andrea Kirchmaier T 05 0259-40552 und in der BBK Zwettl bei Herrn Ing. Karl Honeder T 05 0259-42151.
Voraussetzungen dafür sind:
- Erstmalige Beantragung spätestens „in dem der Aufnahme der landw. Tätigkeit folgendem Antragsjahr“.
- Im Jahr der Aufnahme der landw. Tätigkeit nicht älter als 40 Jahre.
- Nachweis einer geeigneten landwirtschaftlichen Ausbildung spätestens 2 Jahre nach Aufnahme der landwirtschaftlichen Tätigkeit (Facharbeiter, Meister, Matura an einer landwirtschaftlichen Schule oder Studium - BOKU).
- Bei Personengemeinschaften oder juristischen Personen muss durch einen Gesellschaftsvertrag nachgewiesen werden, dass der Junglandwirt „die Kontrolle der Betriebsführung“ ausübt.
Achtung: Das Top-Up im Rahmen der Direktzahlung nicht mit der Existenzgründungsbeihilfe verwechseln! Das ist eine eigene Förderung im Rahmen der Ländlichen Entwicklung, wofür ein separates Förderansuchen gestellt werden muss. Informationen dazu in der BBK Gmünd bei Frau DI Andrea Kirchmaier T 05 0259-40552 und in der BBK Zwettl bei Herrn Ing. Karl Honeder T 05 0259-42151.