Grünlandwerdung / Erhalt Ackerstatus – Neuregelung
Neu beantragte Ackerflächen nach dem Stichtag 1. Jänner 2026 fallen nicht in diese Regelung (z.B. gerodete Weingartenflächen). Auf diesen Flächen ist zukünftig eine 7-Jahresfrist zur Verhinderung der Dauergrünlandwerdung zu beachten, wobei hier frühestens im Jahr 2033 Handlungsbedarf gegeben ist.
Diese Regelung stellt eine wesentliche Erleichterung für betroffene Betriebe dar. Detaillierte Informationen (mit Beispielen) zur neuen Regelung stehen in der April- Ausgabe der Kammerzeitung „Die Landwirtschaft“ und auf der Homepage der LK NÖ im Bereich „Förderungen“/“Allgemein“ zur Verfügung.
Diese Regelung stellt eine wesentliche Erleichterung für betroffene Betriebe dar. Detaillierte Informationen (mit Beispielen) zur neuen Regelung stehen in der April- Ausgabe der Kammerzeitung „Die Landwirtschaft“ und auf der Homepage der LK NÖ im Bereich „Förderungen“/“Allgemein“ zur Verfügung.