Durch die mit 1.4.2012 eingetretenen Änderungen im Einkommensteuergesetz (EStG 1988) werden
grundsätzlich alle Grundstücksveräußerungen im privaten und betrieblichen Bereich steuerlich
erfasst und unterliegen der Einkommensteuer. Die Broschüre informiert daher speziell über
die Rechtslage bei Grundstücksveräußerungen nach dem 31.12.2015.