Kontrollkostenzuschuss für AMA-Gütesiegel Erdäpfel
Die Förderhöhe beträgt 50 % der jährlichen Kontrollkosten. Die Beantragung ist nur für Speiseerdäpfelbetriebe möglich, die an keiner Erzeugerorganisation (EO) laut Art.154 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 beteiligt sind (aktuell gibt es keine EO laut dieser Definition bei Erdäpfel).
Für Betriebe, die neben Speiseerdäpfel auch Obst- und Gemüse nach der AMA-Gütesiegelrichtlinie erzeugen, ist der Kontrollkostenzuschuss nicht möglich, da Doppelförderungen ausgeschlossen sind.
Die Antragstellung muss vor der Kontrolle erfolgen – eine gültige ID-Austria ist Voraussetzung!
Nähere Informationen bzw. die Abwicklung über die Antragstellung in der DFP finden Sie im Video der LK NÖ unter: https://youtu.be/ds-kM72AVi4
Bei Fragen steht Ihnen DI Anita Kamptner, Tel. 05 0259 22141, gerne zur Verfügung!
Für Betriebe, die neben Speiseerdäpfel auch Obst- und Gemüse nach der AMA-Gütesiegelrichtlinie erzeugen, ist der Kontrollkostenzuschuss nicht möglich, da Doppelförderungen ausgeschlossen sind.
Die Antragstellung muss vor der Kontrolle erfolgen – eine gültige ID-Austria ist Voraussetzung!
Nähere Informationen bzw. die Abwicklung über die Antragstellung in der DFP finden Sie im Video der LK NÖ unter: https://youtu.be/ds-kM72AVi4
Bei Fragen steht Ihnen DI Anita Kamptner, Tel. 05 0259 22141, gerne zur Verfügung!