Maßnahmen Dürre
Dieses Paket umfasst folgende Punkte:
Entlastung bei den Sozialversicherungsbeiträgen
Im Rahmen dieser Maßnahme kommt es zum vollständigen Entfall von zwei Monatsbeiträgen. Umge-setzt wird dies voraussichtlich im Jänner 2027 bei der Vorschreibung des vierten Quartals 2026.
Für die Versicherten ergeben sich dadurch keine Nachteile, die Anrechnungen am Pensionskonto werden so vorgenommen, als wären die Beiträge vom Versicherten bezahlt worden.
Zinsenzuschuss für Betriebsmittelkredite
Voraussichtliche Eckpunkte (noch keine endgültige Richtlinie):
- Darlehensvertrag mit einem in Österreich niedergelassenen Kreditinstitut
- Darlehenslaufzeit: mind. 12 und max. 36 Monate
- Darlehenshöhe je Betrieb: mind. 5.000 €, Kreditobergrenze wird noch festgelegt
- Förderfähiges Darlehensvolumen: max. 750 € je ha oder GVE; für Wein, Obst und Sonderkulturen ist ein höherer ha-Betrag vorgesehen
- Begrenzung des max. Darlehenszinssatzes in der Höhe von ca. 4% - Zinsenzuschuss: rd. 2,75%
Da noch einige Punkte offen sind, wird empfohlen, mit dem Abschluss von Kreditverträgen bis zum endgültigen Vorliegen aller Details zuzuwarten.
- Darlehensvertrag mit einem in Österreich niedergelassenen Kreditinstitut
- Darlehenslaufzeit: mind. 12 und max. 36 Monate
- Darlehenshöhe je Betrieb: mind. 5.000 €, Kreditobergrenze wird noch festgelegt
- Förderfähiges Darlehensvolumen: max. 750 € je ha oder GVE; für Wein, Obst und Sonderkulturen ist ein höherer ha-Betrag vorgesehen
- Begrenzung des max. Darlehenszinssatzes in der Höhe von ca. 4% - Zinsenzuschuss: rd. 2,75%
Da noch einige Punkte offen sind, wird empfohlen, mit dem Abschluss von Kreditverträgen bis zum endgültigen Vorliegen aller Details zuzuwarten.
Zusätzliche Ratenstundungen bei Agrarinvestitionskrediten
Bei bestehenden AIKs ist eine Stundung von max. 2 Tilgungsraten (mit oder ohne Laufzeitverlängerung) möglich. Zusätzlich wird das BMLUK in einem Erlass eine weitere außerordentliche Stundung von 2 Tilgungsraten ermöglichen.
Erhöhung des Prämienzuschusses in der Hagelversicherung im Jahr 2027
Grundsätzlich wird die Versicherungsprämie jährlich mit 55% öffentlicher Mittel (Bund und Land) bezuschusst und den Betrieben werden die restlichen 45% vorgeschrieben. Aufgrund der heurigen Dürresituation wird dieser öffentliche Prämienzuschuss zur Dürreversicherung für das Jahr 2027 um 10% auf 65% erhöht.
Neben diesem Paket wurden seitens des BMLFUW schon in den letzten Wochen einige Erleichterungen in der Förderungsabwicklung im Rahmen des ÖPUL 2023 verlautbart.
Umfasst sind dabei neben Maßnahmen im Hinblick auf Futtermangel vor allem der Entfall der Ernteverpflichtung bei beantragten Herbstkulturen und Erleichterungen bei Begrünungen.
Detaillierte Informationen zu den gesamten Dürremaßnahmen entnehmen Sie der Septemberausgabe der Kammerzeitung „Die Landwirtschaft“ auf den Seiten 6 und 7 sowie 26 und 27.
Laufend aktuell gehaltene Beiträge finden Sie auf der Homepage der Landwirtschaftskammer NÖ im u.a. LINK
Für Rückfragen stehen Ihnen natürlich auch die Berater der BBK‘n gerne zur Verfügung.
Umfasst sind dabei neben Maßnahmen im Hinblick auf Futtermangel vor allem der Entfall der Ernteverpflichtung bei beantragten Herbstkulturen und Erleichterungen bei Begrünungen.
Detaillierte Informationen zu den gesamten Dürremaßnahmen entnehmen Sie der Septemberausgabe der Kammerzeitung „Die Landwirtschaft“ auf den Seiten 6 und 7 sowie 26 und 27.
Laufend aktuell gehaltene Beiträge finden Sie auf der Homepage der Landwirtschaftskammer NÖ im u.a. LINK
Für Rückfragen stehen Ihnen natürlich auch die Berater der BBK‘n gerne zur Verfügung.