Mehrfachantrag 2025 – Start der Beantragung mit November
Dringender Handlungsbedarf den Mehrfachantrag 2025 noch heuer bis Jahresende (Frist: 31. Dezember 2024) abzugeben, besteht für Betriebe, die
neue ÖPUL-Maßnahmen beantragen wollen
alle im ÖPUL2023-Programm zur Verfügung stehenden Maßnahmen sind für 2025 noch beantragbar. Für mehrjährige Maßnahmen (zB UBB, BIO, Erosionsschutz Acker, …) besteht letztmalig die Möglichkeit eines Neueinstiegs!
im Antragsjahr 2024 ÖPUL-Maßnahmen beantragt haben, welche aufgrund fehlender Maß-nahmenfläche aber nicht zustande gekommen sind zB Erosionsschutz Acker, weil 2024 keine Mulchsaatfläche am Betrieb möglich war. Auf diese Sachverhalte weisen in der Regel Plausibilitätsfehler im Mehrfachantrag 2024 hin. Kontrollieren Sie daher nochmals den aktuellen MFA.
in höherwertige Maßnahmen umsteigen wollen zB von UBB in BIO oder von Pflanzenschutzmittelverzicht Wein/Obst/Hopfen in BIO
Alle Betriebe, die in der Bezirksbauernkammer für die Anmeldung von neuen ÖPUL-Maßnahmen ab 2025 vorgemerkt sind, erhalten im November 2024 ein Einladungsschreiben mit Termin zur Abgabe des Mehrfachantrages 2025.
neue ÖPUL-Maßnahmen beantragen wollen
alle im ÖPUL2023-Programm zur Verfügung stehenden Maßnahmen sind für 2025 noch beantragbar. Für mehrjährige Maßnahmen (zB UBB, BIO, Erosionsschutz Acker, …) besteht letztmalig die Möglichkeit eines Neueinstiegs!
im Antragsjahr 2024 ÖPUL-Maßnahmen beantragt haben, welche aufgrund fehlender Maß-nahmenfläche aber nicht zustande gekommen sind zB Erosionsschutz Acker, weil 2024 keine Mulchsaatfläche am Betrieb möglich war. Auf diese Sachverhalte weisen in der Regel Plausibilitätsfehler im Mehrfachantrag 2024 hin. Kontrollieren Sie daher nochmals den aktuellen MFA.
in höherwertige Maßnahmen umsteigen wollen zB von UBB in BIO oder von Pflanzenschutzmittelverzicht Wein/Obst/Hopfen in BIO
Alle Betriebe, die in der Bezirksbauernkammer für die Anmeldung von neuen ÖPUL-Maßnahmen ab 2025 vorgemerkt sind, erhalten im November 2024 ein Einladungsschreiben mit Termin zur Abgabe des Mehrfachantrages 2025.
Änderungs- und Vorbereitungsdigitalisierungen:
Um die Arbeitsspitze im Frühjahr zu entlasten, ersuchen wir alle Betriebe mit Flächenänderungen in größerem Umfang (zB bei Flächenzugang) schon im Herbst die notwendigen Digitalisierungen vorzunehmen.
Eine telefonische Terminvereinbarung ist sowohl für eine Maßnahmenneubeantragung (sollten Sie nicht bereits vorgemerkt sein) als auch für Digitalisierungen unbedingt erforderlich.
BBK Hollabrunn: Tel. 05 0259 40600
BBK Korneuburg: Tel. 05 0259 40800 (vormittags)
Um die Arbeitsspitze im Frühjahr zu entlasten, ersuchen wir alle Betriebe mit Flächenänderungen in größerem Umfang (zB bei Flächenzugang) schon im Herbst die notwendigen Digitalisierungen vorzunehmen.
Eine telefonische Terminvereinbarung ist sowohl für eine Maßnahmenneubeantragung (sollten Sie nicht bereits vorgemerkt sein) als auch für Digitalisierungen unbedingt erforderlich.
BBK Hollabrunn: Tel. 05 0259 40600
BBK Korneuburg: Tel. 05 0259 40800 (vormittags)