N-Bilanz für 2019 - eine CC-Bestimmung und wichtiger VOK Kontrollbestand
- Fehlende Dokumentationen und Überschreitung der N und P Düngung am landwirtschaftlichen Betrieb führen zu CC Beanstandungen bei Direktzahlungen, ggf ÖPUL und AZ.
- Aufzeichnung mittels betriebsbezogener Stickstoff-Bilanz ab 15 ha LN sind bis 31. März nötig.
- Kleine Gemüse- und Weinbaubetriebe (unter 2 ha) und alle Betriebe mit mehr als 90 % Grünland und Feldfutter haben keine Aufzeichnungs- und Dokumentationspflicht.
- Verwenden Sie jedenfalls den kostenlosen lk-Düngerrechner unter lk-noe.at (max. 170 kg Wirtschaftsdüngerstickstoff je ha ab Lager und max. 210 kg Gesamtstickstoff je ha feldfallend).