Schnittzeitpunkt Biodiversitätsflächen
UBB – Nutzung/Pflege von Biodiversitätsflächen auf Ackerland (Code DIV)
- mindestens einmal und maximal zweimal pro Jahr Pflege mittels Häckseln oder Mahd und Abtransport
- die Hälfte der betrieblichen Acker-DIV-Fläche darf frühestens am 1. August gehäckselt bzw. gemäht werden, die andere Hälfte ohne zeitliche Einschränkung
- Beweidung oder Drusch sind verboten
- ein Umbruch bzw. eine Umwandlung in eine andere Nutzung darf frühestens am
- 15. September des zweiten Anlagejahres erfolgen
- Düngung und Pflanzenschutz sind vom 1. Jänner des ersten DIV-Jahres bis zum Umbruch bzw. zur Umwandlung in eine andere Kultur verboten
- Beseitigung des Aufwuchses nur mechanisch erlaubt, nicht mit Totalherbiziden
UBB – Nutzung von Biodiversitätsflächen im Grünland (Code DIV)
- WF-Grünlandflächen mit Schnittzeitverzögerung (Auflage GL01 bis GL32 bzw. GN01-GN02): Mähtermin ersichtlich in Projektbestätigung
- einmähdige Wiesen: Mähtermin wird in der Regel ab 1. Juli sein
- Mähwiese/-weide zwei oder mehr Nutzungen: Mähtermin ist jener, an dem die Fläche normalerweise das zweite Mal gemäht/genutzt wird. Anders ausgedrückt, ist die erste Mahd auf jenen Termin zu verschieben, an dem vergleichbare Flächen das zweite Mal gemäht werden.
- Frühestens darf am 1. Juni, jedenfalls aber ab 1. Juli gemäht werden.