Tierwohl-Weide: Weideaufzeichnungen gewissenhaft führen
Tagesaktuell aufzuzeichnen sind:
- die Tierkategorie/-gruppe
- der Weideort
- der Weidezeitraum mit Beginn und Ende je Weideort
- die tageweisen tierbezogenen Hinderungs- und Unterbrechungsgründe, wie zum Beispiel Krankheit, Geburt, Witterungsextreme.
Vereinfachungen ab Antragsjahr 2024
Ab dem Antragsjahr 2024 gibt es bei den Weideaufzeichnungen Vereinfachungen.
- Weidet eine Tiergruppe in einem bestimmten Zeitraum ohne Unterbrechung auf mehreren Feldstücken, kann dies zusammengefasst werden und muss nicht mehr für jedes einzelne Feldstück extra aufgezeichnet werden.
- Wenn alle Tiere einer Tierkategorie auf denselben Feldstücken weiden, reicht der Vermerk "alle Tiere der Kategorie". Es muss nicht die exakte Tieranzahl aufgezeichnet werden. Dies vereinfacht die Aufzeichnungen bezüglich Zu- und Verkauf oder dem Hinein- oder Herauswachsen von Tieren in oder aus der Kategorie.
- Weideunterbrechungen durch Geburten von Schafen und Ziegen müssen künftig nicht mehr einzeltierbezogen aufgezeichnet werden. Das gilt aber nicht für Rinder.
- Die geforderten Weidetage, also 120 oder 150, sind einzuhalten unter Abzug der Tage in Stallhaltung für die Geburten. Die Anzahl der wegen der bevorstehenden Geburten im Stall stehenden Tiere muss man dokumentieren.