Vorverlegung Schnittzeitpunkt in den Bezirken Gmünd und Zwettl um 5 Tage
Teilnehmer an der Naturschutzmaßnahme, die in ihrer Projektbestätigung (PjB) die Auflage „NM02 Vorverlegung des Schnittzeitpunktes gemäß www.mahdzeitpunkt.at möglich“ vorfinden.
Beispiel: PjB erlaubt für den jeweiligen Schlag die Mahd frühestens am 26. Mai und weist für den bestätigten Schlag auch NM02 auf => die Mahd darf 2026 ab dem 21. Mai erfolgen (5 Tage früher).
Beispiel: PjB erlaubt für den jeweiligen Schlag die Mahd frühestens am 26. Mai und weist für den bestätigten Schlag auch NM02 auf => die Mahd darf 2026 ab dem 21. Mai erfolgen (5 Tage früher).
Grünlandbiodiversitätsflächen des Typs „DIVSZ“
Für UBB- und Bio-Teilnehmer, die ihre echten Grünlandbiodiversitätsflächen (= ohne NAT oder EBW) im MFA 2026 mit DIVSZ codiert haben, gilt heuer als frühest zulässiger Nutzungstermin der 10. Juni und als jedenfalls zulässiger der 10. Juli. Unverändert gilt, dass die erste Nutzung (Mahd oder Weide) frühestens zum Zeitpunkt der zweiten Mahd vergleichbarer Schläge erfolgen darf.
Für UBB- und Bio-Teilnehmer, die ihre echten Grünlandbiodiversitätsflächen (= ohne NAT oder EBW) im MFA 2026 mit DIVSZ codiert haben, gilt heuer als frühest zulässiger Nutzungstermin der 10. Juni und als jedenfalls zulässiger der 10. Juli. Unverändert gilt, dass die erste Nutzung (Mahd oder Weide) frühestens zum Zeitpunkt der zweiten Mahd vergleichbarer Schläge erfolgen darf.
- Wird ein vergleichbarer Schlag 2026 z.B. am 1. Juni zum 2. Mal gemäht, dann darf die DIVSZ-Fläche ab 10. Juni genutzt werden.