Vorverlegung Schnittzeitpunkt um 10 Tage
Diese Vorverlegung betrifft:
ab 5. Juni genutzt werden.
- Teilnehmer an der Naturschutzmaßnahme, die in ihrer Projektbestätigung (PjB) die Auflage „NM02 Vorverlegung des Schnittzeitpunktes gemäß www.mahdzeitpunkt.at möglich“ vorfinden. Beispiel: PjB erlaubt für den jeweiligen Schlag die Mahd frühestens am 26. Mai und weist für den bestätigten Schlag auch NM02 auf => die Mahd darf 2024 ab dem 16. Mai erfolgen (10 Tage früher).
- Grünlandbiodiversitätsflächen des Typs „DIVSZ“ Für UBB- und Bio-Teilnehmer, die ihre echten Grünlandbiodiversitätsflächen (= ohne NAT oder EBW) im MFA 2024 mit DIVSZ codiert haben, gilt heuer als frühest zulässiger Nutzungstermin der 5. Juni und als jedenfalls zulässiger der 5. Juli. Unverändert gilt, dass die erste Nutzung (Mahd oder Weide) frühestens zum Zeitpunkt der zweiten Mahd vergleichbarer Schläge erfolgen darf.
ab 5. Juni genutzt werden.