Änderungen in der BIO-Tierhaltung
Die Anpassung des nationalen Rechts an geltendes EU-Recht bringt neue Vorgaben mit sich:
- Der Anteil betriebseigener bzw. regionaler (=österreichischer) Futtermittel für Pflanzenfresser wird von 60% auf 70 % angehoben.
- Ausnahmen von der verpflichtenden Gruppenhaltung bei Kälbern sind nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich und einzeltierbezogen zu dokumentieren.
- Zukauf konventioneller, junger Zuchtstiere (6 bis 12 Monate alt) ist möglich; ab Erreichen des Alters von 12 Monaten ist nachträglich ein VIS-Antrag über den konventionellen Tierzugang zu stellen; die Umstellungszeit beginnt ab Genehmigungsdatum.
- Nutzung eines konventionellen Gemeinschafts - Zuchtstieres am Biobetrieb ist ohne Genehmigung möglich, eine Änderung des Status auf BIO ist bei diesem Tier nicht möglich.
- Zufütterung von bis zu 5 % nichtbiologischen Eiweißkomponenten bei Junggeflügel bis zur
18. Lebenswoche ist wiederum auch 2024 möglich. - Zukauf konventioneller Zuchttiere ist immer mittels VIS-Antrag genehmigungspflichtig.