ÖPUL Zwischenfrüchte: Alles rund um den Umbruch von Begrünungen im Frühjahr
Die Hintergründe
Die Begrünungsvarianten 2, 4, 5 und 6 müssen über den Winter bestehen bleiben. Man darf sie erst ab bestimmten Terminen im Februar und März umbrechen.
Umbruchstermine von Zwischenfruchtbegrünungen im Überblick:
Ab diesen Zeitpunkten dürfen dann Bodenbearbeitungsgeräte wie Pflug, Grubber, Kreiselegge, Scheibenegge, Fräse, oder Messerwalze eingesetzt werden.
Umbruchstermine von Zwischenfruchtbegrünungen im Überblick:
- Variante 2 - Anlage bis 5. August - 15. Februar
- Variante 4 - Anlage bis 31. August - 15. Februar
- Variante 5 - Anlage bis 20. September - 1. März
- Variante 6 - Anlage bis 15. Oktober - 21. März
Ab diesen Zeitpunkten dürfen dann Bodenbearbeitungsgeräte wie Pflug, Grubber, Kreiselegge, Scheibenegge, Fräse, oder Messerwalze eingesetzt werden.
Beachtenswertes bei geplantem Pflanzenschutzeinsatz
Ein Herbizideinsatz zur Bekämpfung von Ausfallgetreide oder Unkräutern ist erst nach dem Begrünungszeitraum zulässig und auch nur dann, wenn die Begrünung mechanisch beseitigt wurde. Als mechanisch beseitigt gelten Begrünungen nach einem Umbruch mittels Bodenbearbeitungsgeräten oder nach einem bodennahen Häckseln bzw. Zerkleinern abgefrorener Begrünungen. Zusätzlich gelten vollständig abgefrostete und niedergebrochene/niedergewalzte Bestände als mechanisch beseitigt. Hier ist dann ein Herbizideinsatz, falls notwendig, ohne vorherige Bearbeitung der Zwischenfrucht zulässig.
Erosionsschutz beachten
Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Maßnahme „Erosionsschutz Acker“ haben die Möglichkeit, nach Zwischenfrüchten erosionsgefährdete Kulturen (Ackerbohnen, Kartoffeln, Kürbisse, Mais, Rüben, Sojabohnen, Sonnenblumen und Sorghum) mit „Mulchsaat (MS)“ oder „Direktsaat/Strip- Till (DS)“ zu codieren. Bei Zwischenfruchtbegrünern ist das nach den Varianten 2, 4, 5 und 6 möglich. Auf „MS“-codierten Flächen ist eine wendende sowie tief mischende Bodenbearbeitung ist nicht zulässig. Zudem darf der Zeitraum zwischen der ersten Bodenbearbeitung und dem Anbau der Folgekultur maximal vier Wochen betragen.