ÖPUL 2023: Maßnahmen mit Aufzeichnungspflichten
Folgende ÖPUL 2023-Maßnahmen haben die Führung von Aufzeichnungen als Fördervoraussetzung:
Was ist noch aufzuzeichnen?
Zusätzlich dazu haben Bäuerinnen und Bauern jedoch auch noch weitere Aufzeichnungsnotwendigkeiten zu berücksichtigen.
- UBB- und Biobetriebe, die die Grünland-Biodiversitätsflächenvariante "nutzungsfreier Zeitraum von neun Wochen" umsetzen, müssen aufzeichnen, wann die erste Nutzung und wann die zweite erfolgt. Eine der beiden Nutzungen muss eine Mahd mit Abtransport sein.
- Erosionsschutz Obst/Wein/Hopfen - Zuschlag "Organismen oder Pheromone": Es sind schlagbezogene Aufzeichnungen über Art und Menge der eingesetzten Organismen oder Pheromone, Grund und Ziel sowie Datum des Einsatzes zu führen.
- Festmistkompostierung: Bei Teilnahme an diesem einjährigen Zuschlag der Tiewohlmaßnahme "Stallhaltung Rinder" sind die Anlage und das Umsetzen der Kompostmiete sowie das Ausbringen des Komposts oder die Abgabe an Dritte zu dokumentieren.
- Tierwohl - Schweinehaltung im Falle der Freilandhaltung: Die Freilandhaltung ist laufend zu dokumentieren. Die Dokumentation muss den Beginn und das Ende des Weidezeitraums je Schlag sowie die Anzahl der je Schlag gehaltenen Tiere beinhalten.
- Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland, Zuschlag artenreiches Grünland: Fünf bestimmte Kennarten haben regelmäßig auf Mähwiesen/-weiden mit mindestens zwei Nutzungen vorzukommen, um den Zuschlag beantragen zu können. Regelmäßige Erhebungen auf den beantragten Schlägen sind vor Ort nach bestimmten Vorgaben vom Antragsteller durchzuführen und zu dokumentieren.
Aufzeichnungsinhalte beim System Immergrün
Teilnehmer haben für jedes Teilnahmejahr - mit 1. Jänner beginnend bis 31. Dezember - laufend schlagbezogene Aufzeichnungen über folgende Termine zu führen:
- Ernte der Hauptfrucht
- Anlage und Umbruch der Zwischenfrucht
- Anlage der nachfolgenden Hauptfrucht
Aufzeichnung bei bodennaher Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation
Über die bodennah ausgebrachte Menge und Art des flüssigen Wirtschaftsdüngers einschließlich Biogasgülle sowie des Ausbringungszeitpunktes und -verfahrens sind schlagbezogene Aufzeichnungen zu führen. Im Falle der Durchführung einer Rindergülleseparation sind das Datum der Gülleseparierung und die separierte Menge aufzuzeichnen.
Aufzeichnungsinhalte bei Erosionsschutz Wein, Obst und Hopfen
Über folgende Bewirtschaftungsmaßnahmen sind schlagbezogene Aufzeichnungen zu führen:
- Datum der Rodung
- Datum der Neuauspflanzung der Dauerkultur
- Datum der Anlage und des Umbruchs der Begrünung
Aufzeichnungsinhalte beim Einsatz von Nützlingen im geschützten Anbau
Über Art und Menge der eingesetzten Organismen, Belege über Zukauf, Grund und Ziel sowie Datum des Einsatzes sind schlagbezogene Aufzeichnungen zu führen.
Aufzeichnungsinhalte beim vorbeugenden Grundwasserschutz Acker
Die Aufzeichnungsverpflichtung entspricht den gesetzlichen Vorgaben der Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung 2023 für sensible Gebiete und umfasst sowohl betriebliche als auch schlagbezogene Aufzeichnungen. Im Unterschied zu den gesetzlichen Inhalten muss bei Teilnahme an der Maßnahme bei den schlagbezogenen Aufzeichnungen ein Stickstoffüberschuss von mehr als 10 Kilogramm bei der Folgekultur berücksichtigt werden.
- betriebliche Aufzeichnungen: Der betriebliche Stickstoffbedarf wird der Stickstoffdüngung - unter Berücksichtigung bestimmter Vorfruchtwirkungen und der Stickstoffgehalte des Beregnungswassers - gegenübergestellt. Bis 28. Februar des aktuellen Jahres ist diese als Düngeplanung zu erstellen und bis 31. Jänner des Folgejahres als Bilanzierung abzuschließen.
- schlagbezogene Aufzeichnungen: auf Schlagebene - wobei vergleichbare Schläge zusammengefasst werden können - sind die ausgebrachten Stickstoff-Düngermengen, inklusive jener aus Bewässerungen, den Stickstoffentzügen über das Erntegut gegenüberzustellen und somit schlagbezogene Stickstoffsalden zu berechnen. Anbau und Erntedatum sind ebenfalls zu dokumentieren. Die Aufzeichnungen sind elektronisch und zeitnah zu führen, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach der Ausbringung des Stickstoffs, des Anbaus, der Bewässerung oder der Ernte fertigzustellen.
Naturschutzmaßnahme bei Weideauflagen: Was muss aufgezeichnet werden?
Im Fall von Projektbestätigungsauflagen, die eine Beweidung verlangen, ist ein Weidetagebuch zu führen. Aus dem Weidetagebuch muss nachvollziehbar erkennbar sein, wie viele Tiere welcher Tierkategorie auf welchem Schlag in welchem Zeitraum geweidet haben. Die Aufzeichnungen sind tagaktuell zu führen.
Aufzeichnungsinhalte bei Tierwohl - Weide
Die Weidehaltung ist laufend in einem Weidetagebuch zu dokumentieren. Die Dokumentation hat die Tierkategorie/-gruppe, Weideorte, den Beginn und das Ende zusammenhängender Weidezeiträume je Weideort sowie die tageweisen tierbezogenen Hinderungs- und Unterbrechungsgründe wie z.B. bei Krankheit, Geburt, Witterungsextreme etc. zu beinhalten.
Aufzeichnungsvorlagen
Aufzeichnungsvorlagen für die dargestellten ÖPUL Maßnahmen - mit Ausnahme des Vorbeugenden Grundwasserschutzes - werden von der Agrarmarkt Austria zur Verfügung gestellt. Für die Maßnahme "Vorbeugender Grundwasserschutz Acker“ wird die AMA keine Vorlage zur Verfügung stellen, da es sich um gesetzlich notwendige Aufzeichnungen handelt und die schlagbezogenen elektronisch zu führen sind. Als Alternativen stehen im Handel landwirtschaftliche Aufzeichnungsprogramme wie "LBG Agrar“, "AgrarCommander“, "ÖDüPlan“ und andere zur Verfügung.