Wildschäden
Die Wildschadenssituation durch Verbiss hat sich in den letzten Jahren im Wald durch Aufforstung mit
klimastabilen Mischbaumarten weiter verschlechtert.
Um einen besseren Überblick über die Wildschäden im Bezirk zu erhalten, ersuchen wir alle Schäden, die durch das Wild entstanden sind, unabhängig davon, ob diese durch den zuständigen Jäger abgegolten worden sind oder nicht, an die Bezirksbauernkammer zu melden. Diese wird dann die gesammelten Meldungen an die zuständige Bezirkshauptmannschaft Zwettl weiterleiten.
Hintergrund ist, dass die Bezirksverwaltungsbehörde nur dann reagieren und die gesetzlichen Möglichkeiten ausschöpfen kann, wenn die Schäden entsprechend dokumentiert sind. Aus diesem Grund empfehlen wir allen Grundeigentümern/Bewirtschaftern, die Schäden zu melden, damit die Bezirkshauptmannschaft eine entsprechende Grundlage für ihre Entscheidungen hat. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie diese Meldungen bei jedem Schaden, sei er noch so klein, durchführen, damit die Wildschadenssituation real dargestellt wird.
klimastabilen Mischbaumarten weiter verschlechtert.
Um einen besseren Überblick über die Wildschäden im Bezirk zu erhalten, ersuchen wir alle Schäden, die durch das Wild entstanden sind, unabhängig davon, ob diese durch den zuständigen Jäger abgegolten worden sind oder nicht, an die Bezirksbauernkammer zu melden. Diese wird dann die gesammelten Meldungen an die zuständige Bezirkshauptmannschaft Zwettl weiterleiten.
Hintergrund ist, dass die Bezirksverwaltungsbehörde nur dann reagieren und die gesetzlichen Möglichkeiten ausschöpfen kann, wenn die Schäden entsprechend dokumentiert sind. Aus diesem Grund empfehlen wir allen Grundeigentümern/Bewirtschaftern, die Schäden zu melden, damit die Bezirkshauptmannschaft eine entsprechende Grundlage für ihre Entscheidungen hat. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie diese Meldungen bei jedem Schaden, sei er noch so klein, durchführen, damit die Wildschadenssituation real dargestellt wird.
Diese Meldung ersetzt nicht die übliche Vorgangsweise bei Wildschäden, zur Erinnerung hier die wichtigsten Punkte und Fristen:
1.
Bekanntwerden des Schadens und Meldung/Geltendmachung beim Jagdausübungsberechtigten oder dessen Bevollmächtigen
Meldung des ziffernmäßigen Schadens an die Bezirkshauptmannschaft und Schlichterverfahren wird eingeleitet (Kostenpflichtig!)
Auf unserer Homepage stehen die Richtlinien sowie ein Formular als Vorschlag zur Dokumentation eines Wildschadens als Download zur Verfügung. Selbstverständlich stehen wir für weitere Fragen zur Verfügung.
1.
Bekanntwerden des Schadens und Meldung/Geltendmachung beim Jagdausübungsberechtigten oder dessen Bevollmächtigen
- 2 Wochenfrist landwirtschaftliche Schäden
- 4 Wochenfrist forstwirtschaftliche Schäden
- Einigung und Schaden wird abgegolten
- Nichteinigung weiter mit Punkt 3
Meldung des ziffernmäßigen Schadens an die Bezirkshauptmannschaft und Schlichterverfahren wird eingeleitet (Kostenpflichtig!)
Auf unserer Homepage stehen die Richtlinien sowie ein Formular als Vorschlag zur Dokumentation eines Wildschadens als Download zur Verfügung. Selbstverständlich stehen wir für weitere Fragen zur Verfügung.