Begrünung von Ackerflächen - Fristen für Anbau der Varianten bei Zwischenfrüchten
Vorsicht: Anlagedatum beachten
Trotz der späteren Beantragungsmöglichkeit ist das Anlagedatum einzuhalten. Ein Beispiel: Variante 4 muss bis 31. August angebaut werden, aber beantragen kann man sie noch bis spätestens 30. September.
Beantragte Varianten im MFA kontrollieren
Die Kontrolle der bereits beantragten Begrünungsvarianten im Mehrfachantrag ist ebenfalls wichtig. Varianten, die bis zum spätesten Anlagedatum nicht angebaut wurden, sind sofort abzumelden, um Probleme bei einer möglichen Vor-Ort-Kontrolle zu vermeiden. Soll eine bereits beantragte Begrünungsvariante noch auf eine spätere Variante umgemeldet werden, muss die Korrektur ebenfalls bis zum spätesten Anlagedatum der beantragten Begrünungsvariante erfolgen, um Probleme bei einer möglichen Vor-Ort-Kontrolle zu vermeiden.
Begrünungen auf Flächendeckung checken
Begrünungen müssen auch laufend auf Flächendeckung kontrolliert werden. Dies wird durch das Flächenmonitoring satellitenunterstützt geprüft. Entwickelt sich eine Begrünung über den Herbst nicht zufriedenstellend, kann auch eine Abmeldung notwendig werden.
Tipps für den Erfolg mit Zwischenfrüchten
Welche Mehrwerte bringen Zwischenfrüchte und was sollte alles bei Anbau, Umbruch, Sortenwahl und Co. ganz oben auf der Agenda stehen? Jetzt im Artikel So klappt´s mit Zwischenfrüchten nachlesen.