Hektarhöchstertragsregelung bei Wein
Folgende Formel kann für die Ermittlung der Weinfläche (ehem. Tafelweinfläche) angewendet werden:
Als glaubhafter Ertrag an Wein (ehem. Tafelwein) wird maximal der 3-fache Durchschnittsertrag des Betriebes akzeptiert! Das bedeutet, je Hektar Weinfläche darf maximal dreimal so viel Weinmenge in die Erntemeldung eingetragen werden, als dem Gesamtdurchschnittsertrag des Betriebes entspricht.
Als Hilfestellung steht Ihnen auch ein EDV-Programm unter www.bundeskellereiinspektion.at / Hauptmenü / Rubrik Downloads („Erntemeldung - Berechnung der Weinmenge“) zur Verfügung.
Bei Unklarheiten wenden Sie sich an die zuständigen Weinbauberater:
BBK Hollabrunn: Franz-Joseph Stift, Tel.-Nr. 0664/60259-22207
BBK Korneuburg: Ing. Daniel Hugl, Tel.-Nr. 0664/60259-22210
Für beide BBK´s: Ing. Erich FRANZ, Tel.-Nr. 0664/60259-22204
Als Hilfestellung steht Ihnen auch ein EDV-Programm unter www.bundeskellereiinspektion.at / Hauptmenü / Rubrik Downloads („Erntemeldung - Berechnung der Weinmenge“) zur Verfügung.
Bei Unklarheiten wenden Sie sich an die zuständigen Weinbauberater:
BBK Hollabrunn: Franz-Joseph Stift, Tel.-Nr. 0664/60259-22207
BBK Korneuburg: Ing. Daniel Hugl, Tel.-Nr. 0664/60259-22210
Für beide BBK´s: Ing. Erich FRANZ, Tel.-Nr. 0664/60259-22204