Landeszuschuss zu Sozialversicherungsbeiträgen
Förderungsvoraussetzungen (Auszug):
Als Förderungswerber berechtigt sind Betriebsführer, die im Jahr 2025 eine/n Angehörige/n (Kind, Enkel, Wahl-, Stief- oder Schwiegerkind) mind. 6 Monate hauptberuflich beschäftigt hatten (mit Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung).
Als Förderung wird ein Betrag in der Höhe von 366 € für max. eine/n Angehörige/n gewährt.
Ohne Qualifizierungsnachweis wird die Förderung bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres (Jahrgang 2005 und jünger) gewährt.
Über dem 20. Lebensjahr (Jahrgang 2004) bis zum 24. Lebensjahr (Jahrgang 2001) ist eine geeignete Facharbeiterausbildung nachzuweisen.
Über dem 24. Lebensjahr (Jahrgang 2000) bis zum 27. Lebensjahr (Jahrgang 1998) muss die Ablegung einer für die Bewirtschaftung geeigneten Meisterprüfung oder der Abschluss einer höheren landw. Ausbildung beigebracht werden.
Die Antragstellung ist ausschließlich online bis 30. September 2026 unter https://www.noe.gv.at/noe/Landwirtschaft/SVS-Zuschuss_Zuschuss_zu_den_Sozialversicherungsbeitraegen.html möglich
Weitere Informationen: Amt der NÖ Landesregierung, Tel. 02742/9005-12976 (Fr. Siedl)
Als Förderung wird ein Betrag in der Höhe von 366 € für max. eine/n Angehörige/n gewährt.
Ohne Qualifizierungsnachweis wird die Förderung bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres (Jahrgang 2005 und jünger) gewährt.
Über dem 20. Lebensjahr (Jahrgang 2004) bis zum 24. Lebensjahr (Jahrgang 2001) ist eine geeignete Facharbeiterausbildung nachzuweisen.
Über dem 24. Lebensjahr (Jahrgang 2000) bis zum 27. Lebensjahr (Jahrgang 1998) muss die Ablegung einer für die Bewirtschaftung geeigneten Meisterprüfung oder der Abschluss einer höheren landw. Ausbildung beigebracht werden.
Die Antragstellung ist ausschließlich online bis 30. September 2026 unter https://www.noe.gv.at/noe/Landwirtschaft/SVS-Zuschuss_Zuschuss_zu_den_Sozialversicherungsbeitraegen.html möglich
Weitere Informationen: Amt der NÖ Landesregierung, Tel. 02742/9005-12976 (Fr. Siedl)