Zuschuss zu SV-Beiträgen für hauptberuflich beschäftigte Angehörige vom Land NÖ
Seitens des Landes NÖ werden auch heuer wieder Zuschüsse zu den SV-Beiträgen für hauptberuflich beschäftigte Angehörige in der Land- und Forstwirtschaft gewährt.
Link-Onlinebeantragung:
https://noe.gv.at/noe/Landwirtschaft/SVS-Zuschuss_Zuschuss_zu_den_Sozialversicherungsbeitraegen.html
- Als Förderungswerber berechtigt sind Betriebsführer, die im Jahr 2024 einen Angehörigen (Kind, Enkel, Wahl-, Stief- oder Schwiegerkind) für mind. 6 Monate vollbeschäftigt hatten und dieser somit kranken- und pensionsversichert war.
- Als Förderung wird ein Betrag von 366 € für max. einen Angehörigen gewährt, bei nicht ganzjähriger Beschäftigung erfolgt eine Aliquotierung.
- Ohne Qualifikationsnachweis wird die Förderung für hauptberuflich beschäftigte Angehörige bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres (Jahrgang 2004 und jünger) gewährt.
- Ab dem 20. Lebensjahr (Jahrgang 2003) bis zum 24. Lebensjahr (Jahrgang 2000) muss eine geeignete Facharbeiterausbildung nachgewiesen werden können.
- Über dem 24. Lebensjahr (Jahrgang 1999) bis zum 27. Lebensjahr (Jahrgang 1997) ist die Ablegung einer landwirtschaftlichen Meisterprüfung bzw. der Abschluss einer höheren Ausbildung notwendig.
Link-Onlinebeantragung:
https://noe.gv.at/noe/Landwirtschaft/SVS-Zuschuss_Zuschuss_zu_den_Sozialversicherungsbeitraegen.html