Antragstellung Investitionsförderung Periode 2023 bis 2027
Im Rahmen der neuen Programmperiode zur ländlichen Entwicklung 2023 bis 2027 ist eine Antragstellung bezüglich Investitionsförderung ausschließlich über die digitale Förderplattform (DFP) der AMA möglich. Dazu ist das Passwort für die ID Austria (= bisherige Handysignatur) und eine E-Mail-Adresse des Antragstellers unbedingt notwendig.
Die Antragstellung in der digitalen Förderplattform muss unbedingt erfolgen, bevor die ersten Lieferungen oder Leistungen erfolgen.
Detaillierte Informationen finden Sie auf der Homepage der Landwirtschaftskammer Niederösterreich unter „Förderung - Förderungen 2023 – 2027 - Investitionsförderung.
Die Antragstellung kann in der digitalen Förderplattform (DFP) bei der AMA selbst vorgenommen werden. Wenn Sie die Antragstellung, inklusive einscannen und hochladen aller notwendigen Unterlagen, durch den Berater der Bezirksbauernkammer vornehmen lassen wollen, so ist dies gegen einen pauschalen Kostenersatz von 100 € je Antrag möglich.
Bei Fragen melden Sie sich bitte in Ihrer Bezirksbauernkammer!
Die Antragstellung in der digitalen Förderplattform muss unbedingt erfolgen, bevor die ersten Lieferungen oder Leistungen erfolgen.
Detaillierte Informationen finden Sie auf der Homepage der Landwirtschaftskammer Niederösterreich unter „Förderung - Förderungen 2023 – 2027 - Investitionsförderung.
Die Antragstellung kann in der digitalen Förderplattform (DFP) bei der AMA selbst vorgenommen werden. Wenn Sie die Antragstellung, inklusive einscannen und hochladen aller notwendigen Unterlagen, durch den Berater der Bezirksbauernkammer vornehmen lassen wollen, so ist dies gegen einen pauschalen Kostenersatz von 100 € je Antrag möglich.
Bei Fragen melden Sie sich bitte in Ihrer Bezirksbauernkammer!