Neuanmeldung NAT
Bis spätestens 30. April besteht wieder die Möglichkeit, neue Flächen für die Kartierung und eventueller Teilnahme an der Naturschutzmaßnahme (NAT) ab 2025 anzumelden.
Das entsprechende Formular für die Anmeldung ist in der Bezirksbauernkammer erhältlich bzw. auch auf der Homepage der Landesregierung www.noe.gv.at/noe/Naturschutz/Naturschutz.html verfügbar. Telefonische Anmeldungen, formlose Schreiben od. erst ab Mai 2024 einlangende Anmeldungen werden nicht berücksichtigt!
Eine Anmeldung zur Kartierung ist für Flächen folgender Schlagnutzungen (lt. MFA 2024) - unabhängig davon, ob diese in einem Schutzgebiet liegen oder nicht - möglich:
Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene 3-seitige Formular ist direkt an RU5 (Adresse siehe am Formular) zu senden.
Das entsprechende Formular für die Anmeldung ist in der Bezirksbauernkammer erhältlich bzw. auch auf der Homepage der Landesregierung www.noe.gv.at/noe/Naturschutz/Naturschutz.html verfügbar. Telefonische Anmeldungen, formlose Schreiben od. erst ab Mai 2024 einlangende Anmeldungen werden nicht berücksichtigt!
Eine Anmeldung zur Kartierung ist für Flächen folgender Schlagnutzungen (lt. MFA 2024) - unabhängig davon, ob diese in einem Schutzgebiet liegen oder nicht - möglich:
- einmähdige Wiese
- Mähwiese/ -weide 2 Nutzungen
- Hutweide und Dauerweide
- Wechselwiese am Acker
Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene 3-seitige Formular ist direkt an RU5 (Adresse siehe am Formular) zu senden.