Kammerumlagenerhöhung
Als gesetzliche Interessenvertretung arbeitet die Landwirtschaftskammer NÖ mit ihren 21 Bezirksbauernkammern für eine nachhaltige Entwicklung von rund 37.400 land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, 150.000 Grundbesitzer:innen sowie von 60 Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften der bäuerlichen Land- und Forstwirtschaft in Niederösterreich.
Durch die allgemeinen Lohnsteigerungen im Jahr 2023 und für das Jahr 2024 steigen die Kosten. Aufgrund der Mehrkosten für Energie, etc. sind auch die Sachkosten steigend.
Gestiegene Kosten und annähernd gleichbleibende Erträge führen zu kurz- und mittelfristigen Maßnahmen, die jetzt umgesetzt werden müssen, um die Landwirtschafskammer NÖ und die Bezirksbauernkammern auch für die Zukunft als solide Interessenvertretungs-, Förderungsabwicklungs-, Beratungs- und Bildungseinrichtung der Bäuerinnen und Bauern abzusichern.
Erstmalig wird daher die seit 35 Jahren (1988) in unveränderter Höhe bestehende Kammerumlage für alle land- und forstwirtschaftlichen Grundeigentümer angepasst und gleichzeitig bei den Personalkosten Einsparungen umgesetzt.
Durch die allgemeinen Lohnsteigerungen im Jahr 2023 und für das Jahr 2024 steigen die Kosten. Aufgrund der Mehrkosten für Energie, etc. sind auch die Sachkosten steigend.
Gestiegene Kosten und annähernd gleichbleibende Erträge führen zu kurz- und mittelfristigen Maßnahmen, die jetzt umgesetzt werden müssen, um die Landwirtschafskammer NÖ und die Bezirksbauernkammern auch für die Zukunft als solide Interessenvertretungs-, Förderungsabwicklungs-, Beratungs- und Bildungseinrichtung der Bäuerinnen und Bauern abzusichern.
Erstmalig wird daher die seit 35 Jahren (1988) in unveränderter Höhe bestehende Kammerumlage für alle land- und forstwirtschaftlichen Grundeigentümer angepasst und gleichzeitig bei den Personalkosten Einsparungen umgesetzt.
- Anhebung des Hebesatzes um 33% (von 600 auf 800) (Basis für die Bemessungsgrundlage ist der Einheitswert der im Eigentum befindlichen Grundstücke ohne Pacht).
- Valorisierung des Grundbetrages (gem. gesetzlicher Vorgabe) von 36,64 Euro auf 40,74 Euro je Betrieb und Jahr.
Die Auswirkungen der Anhebung des Hebesatzes für alle land- und forstwirtschaftlichen Grundeigentümer stellen sich wie folgt dar:
Anhebung Hebesatz
Einheitswert in Euro | Hebesatz 600 % - ALT | Hebesatz 800 % - NEU | Differenz jährlich | Differenz je Quartal |
5.000 | 51,24 | 68,32 | 17,08 | 4,27 |
15.000 | 171,24 | 228,32 | 57,08 | 14,27 |
25.000 | 291,24 | 388,32 | 97,08 | 24,27 |
Als Faustformel kann man sich merken, dass die Kammerumlage derzeit jährlich (aufgerundet) ca. 1,2 % vom Einheitswert ausmacht und bei einem Hebesatz von 800 % auf ca. 1,6 % vom Einheitswert steigt.
Damit kann auch in Zukunft das klare Ziel der Landwirtschaftskammer NÖ und der 21 Bezirksbauern-kammern sichergestellt werden – neben einer starken, unabhängigen Interessenvertretung das Leistungsangebot (Beratung, Förderabwicklung, Bildung, …) für unsere Bäuerinnen und Bauern auch weiterhin zu gewährleisten.
Weitere Informationen dazu finden Sie in „Die Landwirtschaft“ Ausgabe Dezember 2023.
Damit kann auch in Zukunft das klare Ziel der Landwirtschaftskammer NÖ und der 21 Bezirksbauern-kammern sichergestellt werden – neben einer starken, unabhängigen Interessenvertretung das Leistungsangebot (Beratung, Förderabwicklung, Bildung, …) für unsere Bäuerinnen und Bauern auch weiterhin zu gewährleisten.
Weitere Informationen dazu finden Sie in „Die Landwirtschaft“ Ausgabe Dezember 2023.