Maßnahmenübernahme
Mit einem Flächenneuzugang am Betrieb können auch flächenbezogenen Maßnahmen vom Vorbewirtschafter mittels Maßnahmenübernahme übernommen werden. Die Maßnahmenübernahme darf nicht zu einer Ausweitung der übernommenen Maßnahmenfläche um mehr als 50 % führen.
Falls im Rahmen eines Flächenzuganges eine ÖPUL-Maßnahme vom Vorbewirtschafter übernommen werden muss, melden Sie sich bitte bei der zuständigen Bezirksbauernkammer.